Die Verordnung (EU) 2024/3190 der Europäischen Kommission, die am 20. Januar 2025 in Kraft tritt, regelt die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und seinen Salzen im Zusammenhang mit Lebensmittelkontaktmaterialien. Dies betrifft u.a. Materialien wie Kunststoffe und Harze, aber auch Druckfarben, Lacke, Beschichtungen und Klebstoffe. Für bestimmte Anwendungen, bei denen derzeit keine geeigneten Alternativen verfügbar sind, wurden Übergangsfristen eingeräumt. Zusätzlich zum Verbot von BPA schließt die Verordnung auch andere gefährliche Bisphenole und Bisphenolderivate ein. Insgesamt kommt die Verordnung somit einem weitreichenden Verbot von BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien gleich, mit bestimmten Ausnahmen und Übergangsfristen für spezielle Anwendungen.