Mögliche Verschiebung der EUDR um 12 Monate

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In einer Pressemitteilung vom 2. Oktober 2024 hat die Europäische Kommission die Veröffentlichung eines neuen Leitfadens (Guidance Document) zur EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 bekanntgegeben. Damit sollen globale Akteure, Mitgliedstaaten und Drittländer bei den Vorbereitungen auf die Umsetzung der EU-Verordnung unterstützt werden. Angesichts vieler Rückmeldungen zum aktuellen Stand der Einführung schlägt die Kommission außerdem vor, den Start um 12 Monate zu verschieben. Formal muss dazu Artikel 38 der Verordnung geändert werden, wofür eine Beschlussfassung des EU-Parlaments und des EU-Ministerrats erforderlich ist. Ob die genannten EU-Gremien zustimmen und bis wann dies der Fall sein kann, ist derzeit noch nicht bekannt. Eine Entscheidung ist vermutlich frühestens im November 2024 zu erwarten. Wenn das Europäische Parlament und der Rat zustimmen, würde die Verordnung am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft treten. Da alle Umsetzungsinstrumente technisch bereit seien, könnten die zusätzlichen zwölf Monate als Einführungszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten. Der Verlängerungsvorschlag stelle aber in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt des Gesetzes in Frage, wie sie von den gesetzgebenden Organen der EU vereinbart wurden, heißt es in der Pressemitteilung der EU-Kommission.

 

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