EU-Parlament hat über Verschiebung der EUDR abgestimmt

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Am 17. Dezember 2024 hat das EU-Parlament über die Verschiebung des Anwendungsstarts der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) abgestimmt. Wie in einer Pressemitteilung vom 2. Oktober 2024 bekanntgegeben, hatte die Europäische Kommission angesichts vieler Rückmeldungen zur EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 vorgeschlagen, den Start um 12 Monate zu verschieben. Formal musste dazu Artikel 38 der Verordnung geändert werden. Dafür war eine Beschlussfassung des EU-Parlaments und des EU-Ministerrats erforderlich. Eine Entscheidung war frühestens im November 2024 erwartet worden. Nachdem das Europäische Parlament und der Rat zugestimmt haben, wird die Verordnung am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft treten. Da alle Umsetzungsinstrumente technisch bereit seien, können die zusätzlichen zwölf Monate als Einführungszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten. Zur Entscheidung des Europäischen Parlaments erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: "Endlich ist die Verschiebung des Anwendungsstarts der EUDR in trockenen Tüchern. Unsere Unternehmen bekommen jetzt die so notwendige Planungssicherheit – dafür haben wir uns in Brüssel eingesetzt. Diesen Stress auf den letzten Drücker und die Verunsicherung der Wirtschaft hätte man gut vermeiden und schon vor Wochen im Europäischen Parlament die richtigen Weichen stellen können. Jetzt ist die EU-Kommission am Zug, die Zeit zu nutzen für eine praxistaugliche, bürokratiearme und reibungslose Umsetzung der EUDR."

Im Oktober hatte EU-Kommission außerdem die Veröffentlichung eines neuen Leitfadens (Guidance Document) zur EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 bekanntgegeben. Damit sollen globale Akteure, Mitgliedstaaten und Drittländer bei den Vorbereitungen auf die Umsetzung der EU-Verordnung unterstützt werden.

 

 

 

 

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