Biologisch abbaubare Haftverbunde

Zwei Herma Haftverbunde für Etiketten haben jetzt das sogenannte Keimling-Zeichen erhalten, da die Zertifizierung nach EN 13432 abgeschlossen ist. Diese Norm ist ein international anerkannter Nachweis der industriellen Kompostierbarkeit von biologisch abbaubaren Produkten. Wer kompostierbare Verpackungen einsetzt, muss also nicht mehr auf die Vorteile einer effizienten Kennzeichnung durch Etiketten verzichten.

Wenn sich Abfall schon nicht vermeiden lässt, dann sollte er wenigstens recyclebar sein – oder aber kompostierbar. Herma hat deshalb jetzt einen weiteren wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht: Haftverbunde mit dem Etikettenmaterial HERMAextracoat (Sorte 242) bzw. HERMAtherm Bio (Sorte 908) und dem speziellen Haftkleber 62N haben jetzt das sogenannte Keimling-Zeichen erhalten, da die Zertifizierung nach EN 13432 erfolgreich abgeschlossen wurde. Diese Norm ist ein international anerkannter Nachweis der industriellen Kompostierbarkeit von biologisch abbaubaren Produkten. Auf diese Weise gelingt es, komplette Verpackungen inklusive Etiketten kompostierbar zu gestalten. Bei HERMAextracoat handelt es sich um weißes, einseitig leicht glänzend gestrichenes Haftetikettenpapier, das PEFC-zertifiziert ist. Es eignet sich für anspruchsvolle Etiketten mit Mehrfarbendruck in allen klassischen Druckverfahren. HERMAtherm Bio ist ein Thermopapier in Eco-Qualität, dessen Zellstoff aus FSC-zertifizierter Forstwirtschaft stammt. Die Zertifizierung der gesamten Haftverbunde gemäß der Kompostierungsnorm erfolgte nach DIN CERTCO, der Zertifizierungsgesellschaft der TÜV Rheinland Gruppe. „Wer kompostierbare Verpackungen – auch aus entsprechenden Biokunststoffprodukten – einsetzen möchte, muss also nicht mehr auf die Vorteile einer effizienten Kennzeichnung durch Etiketten verzichten“, so Dr. Ulli Nägele, Entwicklungschef bei Herma Haftmaterial.

Kompost sofort verwendbar in der Landwirtschaft
Um die Zertifizierung gemäß EN 13432 zu erhalten, mussten beide Produkte strenge Kriterien erfüllen. So dürfen etwa nach dreimonatiger Kompostierung und anschließender Absiebung durch ein 2 mm Sieb nicht mehr als 10 Prozent Rückstände bezogen auf die Originalmasse verbleiben. Untersucht wird im Laufe der Zertifizierung aber auch der Effekt des resultierenden Kompostes auf das Pflanzenwachstum, also die Ökotoxizität. So gewonnener Kompost oder Humus kann also direkt in der Landwirtschaft verwendet werden. Bei einer industriellen Kompostierung, wie sie die EN 13432 vorsieht, sind die Prozesse – im Vergleich zu einer Gartenkompostierung – u. a. aufgrund höherer Temperaturen deutlich beschleunigt und dauern nur etwa 12 Wochen statt vieler Monate.

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